Ausstellungsvergütung im Bundestag

Dank eines Antrags der Fraktion DIE LINKE (18/12094) stand das Thema Ausstellungsvergütung sowohl im Plenum des Deutschen Bundestags (27.4.2017, Protokoll) und als auch im Ausschuss für Kultur und Medien (21.06.2017) auf der Tagesordnung.

Für die öffentliche Verwertung und Nutzung von Werken sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen. Die Ungleichbehandlung der bildenden Kunst müsse endlich beendet werden, deshalb soll eine Vergütung auch für die bildende Kunst zu ermöglichen sein, hieß es in der Ausschusssitzung aus der Linksfraktion. Der professionelle Kunsthandel soll davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Dieser Argumentation schlossen sich auch die Grünen an. Über das Problem werde bereits seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bildende Künstler müssten bei Ausstellungen mitunter „noch draufzahlen“, wenn sie beispielsweise die Kosten für den Transport ihrer Werke selbst finanzieren müssen.

Die Unionsfraktion lehnte das Ansinnen hingegen ab und argumentierte, dass bildende Künstler sich durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren würden, deshalb sei die Zahlung einer Ausstellungsvergütung kontraproduktiv. Es bestehe die Gefahr, dass es dadurch zu weniger Ausstellungen käme, auf denen die Künstler ihre Werke präsentieren können.

Die SPD begrüßte die Zielsetzung des Antrags zwar ausdrücklich und verwies auf praktikable Regelungen in Schweden, allerdings habe man sich innerhalb der Koalition mit dem Ansinnen nach einer ähnlichen Lösung nicht durchsetzen können.

Erwartungsgemäß lehnte der Ausschuss den Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Das Thema wird in der nächsten Legislaturperiode wieder aktuell!