Die „Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen“ des BBK-Bundesverbands, erschienen 2014, bietet Künstler*innen und Aussteller*innen eine praxisnahe Orientierung für Vertragsverhandlungen
Hamburg führt ab 2020
Ausstellungsvergütung ein.
Die Stadt Hamburg baut mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 die Förderung der Freien Bildenden Kunst aus. Über drei Förderinstrumente unterstützt die Stadt Freie Bildende Künstler und Künstlerinnen sowie unabhängige Kunstorte verstärkt: Ab diesem Jahr wird die Höhe der Arbeitsstipendien für Bildende Kunst nahezu verdoppelt, die Programmförderung für Hamburger Kunstorte um über 40 Prozent erhöht und erstmals eine Ausstellungsvergütung eingeführt. Zusätzlich ermöglicht das Engagement der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ein neues Kunststipendium für bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler. Es umfasst jährlich sieben Projektstipendien á 10.000 Euro. Die Hamburgische Kulturstiftung stellt 2019 für Projektförderung des Nachwuchses im Bereich Freie Bildende Künste Fördermittel in Höhe von insgesamt mindestens 100.000 Euro zur Verfügung.
Neu führt Hamburg eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler und Künstlerinnen ein. 2019 stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung, ab 2020 jährlich 200.000 Euro. Aus diesen zusätzlichen Mitteln können die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte in Hamburg den Künstlerinnen und Künstlern, deren Arbeiten sie ausstellen, eine Vergütung hierfür zahlen.
Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12063064/hamburg-staerkt-freie-bildende-kunst/
Foto: Michael Kress/VG
LAND OF ABUNDANCE, FREYJA EILÍF / ICELAND, HyCP Hamburg, Exhibition view, May-2017
Symposium in Brussels
Europäisches Symposium zum Thema Ausstellungsvergütung
am 22. November 2018 in Brüssel
10-17.45h, in den Räumen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam, Rue d’Arlon 75, 1040 Bruxelles, Belgien, www.sabam.be/en.
Eine Veranstaltung der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), der IAA Europe, der VG Bild-Kunst un der Organisation European Visual Artists (EVA).
Unter der Schirmherrschaft von Sabine Verheyen, (MdEP), Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments.
Weitere Partner sind Culture Action Europe und die Initiative Ausstellungsvergütung.
Exhibition Remuneration in Europe
In vielen europäischen Ländern sind Ausstellungshonorare für die Künstlerverbände seit Jahren ein wichtiges Thema. Neben dem Austausch über bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzte nationale und regionale Modelle sowie zu aktuellen Empfehlungen und Kampagnen, ist es ein wichtiges Ziel der Veranstaltung, Politik und Verwaltung auf EU-Ebene für das Thema Ausstellungsvergütung zu sensibilisieren und auf die in der bildenden Kunst existierende „Gerechtigkeitslücke“ aufmerksam zu machen.
Zur Teilnahme eingeladen sind Vertreter*innen der IAA Europe Nationalkomitees und weiterer europäischer Künstlerverbände, von Verwertungsgesellschaften sowie des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.
Um Anmeldung wird gebeten bis zum 16. November 2018 unter: remuneration@igbk.de
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english
Organized by Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), VG Bild-Kunst, International Association of Art (IAA) Europe and European Visual Artists (EVA)
Under the patronage of Sabine Verheyen, MEP, Member of the European Parliament’s Committee on Culture and Education
Brussels, 22 November 2018, 10.00-17.45h
in the building of the Belgian collecting society Sabam, Rue d’Arlon 75, 1040 Brussels, Belgium,
Please register at remuneration@igbk.de until 16 November 2018.
The issue of exhibition remuneration has been an important topic for artists‘ associations throughout Europe for years. At the symposium, an exchange shall take place on national and regional remuneration models that have already been successfully put into practice. In addition, current guidelines and campaigns will be presented. It is also an important goal to make policy and administration aware of the subject of exhibition remuneration at EU level and to draw attention to the ‚equity gap‘ that exists in the visual arts.
Please find updates on the program and documentation on www.igbk.de
On 23 November 2018 IAA Europe will hold its annual General Assembly in Brussels for about 40 delegates and representatives. The assembly will take place approx. 09.30-17h at Bozar Centre for Fine Arts in Brussels, Rue Ravenstein 23, 1000 Bruxelles, Belgium (www.bozar.be/en).
The Symposium' Exhibition Remuneration Right in Europe 2018' is co-funded by VG Bild-Kunst. The events will be photographed and pictures may be published in press, documentation, websites and social media. If you do not wish to be photographed, please contact the organizers at the beginning of the event.
PRESSEMITTEILUNG: „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst
Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.
Berlin, den 05.06.2017
Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der
VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen.
Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen.
Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten.
Die zur Abstimmung stehende „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ war 2016 in mehreren Sitzungen der Mitglieder der Berufsgruppe I im Verwaltungsrat erarbeitet worden.
Am 5. Mai 2017 wurde der Vorschlag in einer Versammlung der Berufsgruppe I, zu der alle Mitglieder dieser Berufsgruppe eingeladen waren und in der sie Stimmrecht hatten, abschließend in allen Einzelheiten beraten, einstimmig verabschiedet und als Antrag an die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 weitergeleitet.
Die „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ sieht vor, dass sich die Ausschüttung an der Medienpräsenz der Künstlerinnen und Künstler orientiert. Naturgemäß sind international bekannte Ausstellungshäuser etwas höher einzustufen, aber der zur Abstimmung stehende Verteilungsschlüssel ist so angelegt, dass auch Künstlerinnen und Künstler, die an weniger bekannten Ausstellungsorten ihre Werke zeigen, von einer vergleichsweise höheren Ausschüttung profitieren.
Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.
Ausstellungsvergütung im Bundestag
Dank eines Antrags der Fraktion DIE LINKE (18/12094) stand das Thema Ausstellungsvergütung sowohl im Plenum des Deutschen Bundestags (27.4.2017, Protokoll) und als auch im Ausschuss für Kultur und Medien (21.06.2017) auf der Tagesordnung.
Für die öffentliche Verwertung und Nutzung von Werken sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen. Die Ungleichbehandlung der bildenden Kunst müsse endlich beendet werden, deshalb soll eine Vergütung auch für die bildende Kunst zu ermöglichen sein, hieß es in der Ausschusssitzung aus der Linksfraktion. Der professionelle Kunsthandel soll davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Dieser Argumentation schlossen sich auch die Grünen an. Über das Problem werde bereits seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bildende Künstler müssten bei Ausstellungen mitunter „noch draufzahlen“, wenn sie beispielsweise die Kosten für den Transport ihrer Werke selbst finanzieren müssen.
Die Unionsfraktion lehnte das Ansinnen hingegen ab und argumentierte, dass bildende Künstler sich durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren würden, deshalb sei die Zahlung einer Ausstellungsvergütung kontraproduktiv. Es bestehe die Gefahr, dass es dadurch zu weniger Ausstellungen käme, auf denen die Künstler ihre Werke präsentieren können.
Die SPD begrüßte die Zielsetzung des Antrags zwar ausdrücklich und verwies auf praktikable Regelungen in Schweden, allerdings habe man sich innerhalb der Koalition mit dem Ansinnen nach einer ähnlichen Lösung nicht durchsetzen können.
Erwartungsgemäß lehnte der Ausschuss den Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ab.
Das Thema wird in der nächsten Legislaturperiode wieder aktuell!
Ausstellungsvergütung im Bundestag debattiert
Die Fraktionen debattierten am 27.04.2017 den Antrag der Linken zur Verankerung der Ausstellungsvergütung im Urheberrecht.
Pressemitteilung der Initiative Ausstellungsvergütung
Die Veranstaltung am 7. März 2017
Mehr als 120 Interessierte kamen zur Veranstaltung der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG am 7. März 2017 ins Haus des ver.di-Bundesvorstands. Nach der Begrüßung von Frank Wernecke (ver.di) nahmen in Impulsbeiträgen Frank Michael Zeidler (Deutscher Künstlerbund), Susanne Weiß (Kuratorin und ehem. Direktorin des Heidelberger Kunstvereins), Dr. Ingrid Wagner (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) und Dr. Urban Pappi (Geschäftsführender Vorstand VG Bild-Kunst) dazu Stellung.
In der lebhaften Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Philipp Lengsfeld (CDU), Sigrid Hupach (Die Linke) und Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – Siegmund Ehrmann (SPD) hatte am Morgen krankheitsbedingt absagen müssen -, den Vertreter*innen der Initiative, Werner Schaub (BBK), Prof. Ulrike Rosenbach (GEDOK) und Lorenz Müller-Morenius (ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst) wurde deutlich, wie sehr es vom Ausgang der Bundestagswahl abhängen wird, ob die Gerechtigkeitslücke endlich geschlossen wird: durch eine gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urhebergesetz.
Die Veranstaltung kann hier in vier Teilen nachgehört werden:
Zwei Radio-Interviews mit dem Sprecher der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG Frank Michael Zeidler:
Referat von Frank Michael Zeidler zum Ziel der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG
Fotos: Christian von Polentz/transitfoto.de
Gerechtigkeitslücke schließen:
Ausstellungsvergütung!
Die Präsentation von bildender Kunst hat einen nicht unwesentlichen Anteil am Wesen einer Kulturnation. Und niemand stellt infrage, dass solcherart kulturelle Leistung Kosten verursacht.
Während aber alle, die beruflich damit befasst sind, bildende Kunst der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – von Direktoren, Kuratoren und Kunsthistorikern bis zu Kassierern und Reinigungskräften –, ganz selbstverständlich für ihre Leistungen bezahlt werden, gehen ausgerechnet diejenigen leer aus, die dafür sorgen, dass die Ausstellungshäuser mit Kunst gefüllt sind: die Künstlerinnen und Künstler.
Bereits beim legendären Künstlerkongress im Juni 1971 in der geschichtsträchtigen Frankfurter Paulskirche wurde neben vielen anderen Vorschlägen – z. B. der Einführung einer Künstlersozialkasse – auch gefordert, Ausstellungsvergütungen einzuführen, als pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des „Zurschaustellens künstlerischer Leistungen“. Schließlich ist es in allen übrigen Kultursparten ganz selbstverständlich, dass für die Nutzung künstlerischer Werke angemessene Vergütungen entrichtet werden. Es ist an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen.
Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK auf eine Formulierung verständigt, mit dem Ziel, Ausstellungsvergütungen für urheberische Leistungen im Urhebergesetz zu verankern. Die entsprechende Gesetzesvorlage war in der
15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungsverfahren gelandet, stand also kurz vor der Verabschiedung. Hätte die damalige Regierung keine Neuwahlen durchgesetzt, nach denen dann eine andere Parteienkonstellation die Regierung bildete, wäre die Ausstellungsvergütung längst Wirklichkeit.
Die Künstlerorganisationen, die sich damals für die gesetzliche Verankerung der Ausstellungsvergütung vehement eingesetzt hatten, haben im März 2016 die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG aus der Taufe gehoben, ein Neustart mit dem Ziel, im Vorfeld der Wahl zum Bundestag im September 2017 den politischen Parteien die Forderung einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut und mit Argumenten für eine Befürwortung zu untermauern, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung endlich umgesetzt wird.
Denn: Sie ist tatsächlich längst überfällig!
AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG:
ÜBERFÄLLIG!
Veranstaltung der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG
mit Vertreter*innen von Kunst, Kultur und Politik
Dienstag, den 7. März 2017, 19.30 Uhr
Im Gebäude des
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
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PROGRAMM
19:30 Uhr
Begrüßung
Frank Werneke
stellvertretender Vorsitzender von ver.di
19:35 Uhr
Impulsreferat zu den Zielen der Initiative Ausstellungsvergütung
Frank Michael Zeidler
Ehrenvorsitzender des Deutschen Künstlerbunds
19:50 Uhr
Aus der Praxis der Kunstvereine
Susanne Weiß
ehem. Direktorin des Heidelberger Kunstvereins
20:00 Uhr
Ausstellungshonorare in Berlin
Dr. Ingrid Wagner
stellv . Referatsleiterin in der Berliner Senatsverwaltung
für Kultur und Europa
20:15 Uhr
Die Rolle der VG Bild-Kunst bei der Ausstellungsvergütung
Dr. Urban Pappi
Geschäftsführender Vorstand VG Bild-Kunst
20:25 Uhr Pause
20:35 Uhr
Diskussionsrunde mit
den Kulturpolitiker*innen des Deutschen Bundestags
Siegmund Ehrmann, SPD
Sigrid Hupach, Die Linke
Dr. Philipp Lengsfeld, CDU
Tabea Rößner, Bündnis90/Die Grünen
und den Vertreter*innen der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG
Werner Schaub, BBK-Bundesverband
Prof. Ulrike Rosenbach, GEDOK
Lorenz Müller-Morenius, ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst
abschließend mit offener Fragerunde für das Publikum
Moderation: Birgit Kolkmann, freie Journalistin u. a. für Deutschlandradio