Gerechtigkeitslücke schließen:
Ausstellungsvergütung!

Die Präsentation von bildender Kunst hat einen nicht unwesentlichen Anteil am Wesen einer Kulturnation. Und niemand stellt infrage, dass solcherart kulturelle Leistung Kosten verursacht.

Während aber alle, die beruflich damit befasst sind, bildende Kunst der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – von Direktoren, Kuratoren und Kunsthistorikern bis zu Kassierern und Reinigungskräften, ganz selbstverständlich für ihre Leistungen bezahlt werden, gehen ausgerechnet diejenigen leer aus, die dafür sorgen, dass die Ausstellungshäuser mit Kunst gefüllt sind: die Künstlerinnen und Künstler.

Bereits beim legendären Künstlerkongress im Juni 1971 in der geschichtsträchtigen Frankfurter Paulskirche wurde neben vielen anderen Vorschlägen – z. B. der Einführung einer Künstlersozialkasse – auch gefordert, Ausstellungsvergütungen einzuführen, als pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des „Zurschaustellens künstlerischer Leistungen“. Schließlich ist es in allen übrigen Kultursparten ganz selbstverständlich, dass für die Nutzung künstlerischer Werke angemessene Vergütungen entrichtet werden. Es ist an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen.

Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK auf eine Formulierung verständigt, mit dem Ziel, Ausstellungsvergütungen für urheberische Leistungen im Urhebergesetz zu verankern. Die entsprechende Gesetzesvorlage war in der
15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungsverfahren gelandet, stand also kurz vor der Verabschiedung
. Hätte die damalige Regierung keine Neuwahlen durchgesetzt, nach denen dann eine andere Parteienkonstellation die Regierung bildete, wäre die Ausstellungsvergütung längst Wirklichkeit.

Die Künstlerorganisationen, die sich damals für die gesetzliche Verankerung der Ausstellungsvergütung vehement eingesetzt hatten, haben im März 2016 die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG aus der Taufe gehoben, ein Neustart mit dem Ziel, im Vorfeld der Wahl zum Bundestag im September 2017 den politischen Parteien die Forderung einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut und mit Argumenten für eine Befürwortung zu untermauern, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung endlich umgesetzt wird.

Denn: Sie ist tatsächlich längst überfällig!

AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG:
ÜBERFÄLLIG!

Veranstaltung der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG
mit Vertreter*innen von Kunst, Kultur und Politik

Dienstag, den 7. März 2017, 19.30 Uhr

Im Gebäude des
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

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PROGRAMM


19:30 Uhr

Begrüßung
Frank Werneke
stellvertretender Vorsitzender von ver.di

19:35 Uhr
Impulsreferat zu den Zielen der Initiative Ausstellungsvergütung
Frank Michael Zeidler

Ehrenvorsitzender des Deutschen Künstlerbunds

19:50 Uhr
Aus der Praxis der Kunstvereine
Susanne Weiß
ehem. Direktorin des Heidelberger Kunstvereins

20:00 Uhr
Ausstellungshonorare in Berlin
Dr. Ingrid Wagner
stellv . Referatsleiterin in der Berliner Senatsverwaltung
für Kultur und Europa

20:15 Uhr
Die Rolle der VG Bild-Kunst bei der Ausstellungsvergütung
Dr. Urban Pappi
Geschäftsführender Vorstand VG Bild-Kunst

20:25 Uhr Pause

20:35 Uhr
Diskussionsrunde mit
den Kulturpolitiker*innen des Deutschen Bundestags
Siegmund Ehrmann
, SPD
Sigrid Hupach, Die Linke
Dr. Philipp Lengsfeld, CDU
Tabea Rößner, Bündnis90/Die Grünen

und den Vertreter*innen der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG
Werner Schaub, BBK-Bundesverband
Prof. Ulrike Rosenbach, GEDOK
Lorenz Müller-Morenius, ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst

abschließend mit offener Fragerunde für das Publikum

Moderation: Birgit Kolkmann, freie Journalistin u. a. für Deutschlandradio